

Die geplante S-Bahn wird Stahnsdorf verändern wie keine andere Infrastrukturmaßnahme zuvor. Daher ist es Aufgabe der Gemeinde, sehr sorgfältig die Planung des S-Bahn-Umfeldes vorzubereiten und durchzuführen. Nach den jetzigen Planungen droht ein Verkehrschaos beim S-Bahnhof Sputendorfer Straße. Dies geht zum einen auf Kosten der Anwohner im Hinblick auf deren Lärmbelastung. Zum anderen verstopft der Verkehr vom und zum S-Bahnhof Sputendorfer Straße die zentralen Straßenverkehrs-Achsen des Ortes: Güterfelder Damm / Lindenallee und Potsdamer Allee / Bäkedamm und Wilhelm-Külz-Straße (L 76).
Aus Sicht der SPD ist es daher unabdingbar, dass für das Projekt S-Bahn-Umfeld ein Verkehrsgutachten erstellt wird, unter besonderer Berücksichtigung des Lärmschutzes für Anwohner und unter Einbeziehung der geplanten Verbindungsstraße zur L 77..
Bei der S-Bahn-Gebietsentwicklung muss zudem die verkehrliche Infrastruktur zwischen Stahnsdorf und Teltow im Hinblick auf den S-Bahnhof Iserstraße abgestimmt werden. Dies könnte zu einer deutlichen Entlastung des S-Bahnhofs Sputendorfer Straße sowie des S-Bahnhofes Teltow-Stadt führen..
„Wir müssen perspektivisch planen und dürfen uns nicht zu Schnellschüssen zulasten der Anwohner, aber auch der übrigen Stahnsdorfer Verkehrsteilnehmer hinreißen lassen“, so der SPD-Fraktionsvorsitzende Dietmar Otto. Dabei verweist er auf die Kita Dahlienweg und fordert, die verkehrlichen Anbindungsfragen auch mit den Anwohnern vorher zu klären, um Chaos zu verhindern. „Die Möglichkeit, mit der Stahnsdorfer S-Bahn in kürzester Zeit zum Potsdamer Platz in Berlin zu gelangen, wird eine Sogwirkung entfalten, die auch für Kleinmachnower und Potsdamer interessant wird. Dadurch wird die verkehrliche Situation in Stahnsdorf dramatisch“, so Otto.
Die SPD Stahnsdorf begrüßt, dass für die Planung des S-Bahn-Umfeldes ein (Ideen-)Wettbewerb mit Kriterien gestartet wird. Sie lehnt jedoch eine Bindung an etwaige Entscheidungen durch ein externes, demokratisch nicht legitimiertes Preisgericht ab. Nach intensiven internen Beratungen und unter Heranziehung der Hinweise des brandenburgischen Infrastrukturministeriums hält es die SPD Stahnsdorf für zwingend, für die Entwicklung des S-Bahn-Umfeldes eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme im Sinne des Bundesbaugesetzes einzuleiten (§§ 165-171 Baugesetzbuch). Damit soll für das Umfeld des S-Bahnhofs eine geordnete städtebauliche Neuordnung gesichert werden.
Zum Verfahren der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme: Nach vorbereitenden Untersuchungen und dem Beschluss der Gemeindevertretung über die Entwicklungssatzung soll – so der Gesetzgeber – nach § 166 Abs. 3 BauGB die Gemeinde die Grundstücke im städtebaulichen Entwicklungsbereich erwerben. Erwirbt die Gemeinde ein Grundstück nicht, ist der Eigentümer verpflichtet, einen Ausgleichsbetrag an die Gemeinde zu entrichten, der der durch die Entwicklungsmaßnahme bedingten Erhöhung des Bodenwerts seines Grundstücks entspricht (§ 166 Abs. Abs. 3 BauGB).
„Als Bürgermeisterin werde ich das Planungsrecht Stahnsdorf nicht aus der Hand geben. Mit mir wird es keinen Ausverkauf von Stahnsdorfer Interessen geben, so die SPD-Bürgermeisterkandidatin Tina Reich. „Ohne eine bodenrechtliche Steuerung durch die Gemeinde mittels Grundstückserwerb entwickelt sich Stahnsdorf zu einem Eldorado für Grundstücksspekulanten und Finanzhaie im begehrten Hauptstadt-Speckgürtel“, so Reich.
Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen im beschriebenen Sinne sind keine Hexerei: Der Forschungsstandort Berlin-Adlershof wurde so entwickelt, ebenso das Bornstedter Feld in Potsdam. Aktuell hat zum Beispiel die Stadt Nürnberg für den Marienberg diese Entwicklungsmaßnahme eingeleitet und entsprechende Erläuterungen dieses bauplanungsrechtlichen Instruments auf ihrer Homepage eingestellt. Zeit für eine städtebauliche Entwicklung des S-Bahn-Umfeldes hat die Gemeinde. Erst 2028 sollen Baumaßnahmen der Bahn erfolgen.