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23. Januar 2024 | Deine Meinung zählt!

Tina Reich und Stahnsdorfer SPD unterstützen den Vorschlag der Schüler*innenschaft des Vicco-von-Bülow-Gymnasiums nach einem Radweg an der Alten Potsdamer Landstraße!

Am heutigen Tag hat die Schüler*innenschaft des Vicco-von-Bülow-Gymnasiums eine Aufforderung an alle Fraktionen der Gemeindevertretung zum Bau eines Radwegs an der Alten Potsdamer Landstraße verschickt. Die SPD-Stahnsdorf ist schon länger besorgt über den Zustand unserer Straßen und Radwege. Viele sind selbst bei guten Wetterbedingungen eine Zumutung und werden mit den ersten Regenschauern unpassierbar. Es bilden sich Seenplatten, Schlaglöcher und Schlamm-Gruben. Der Bürgermeister hat bis heute kein Konzept, um diese unhaltbaren Zustände zu beenden. „Ich freue mich sehr das sich die Schüler*innen und jungen Menschen in Stahnsdorf für ihre Interessen einsetzen“, sagt Jakob Weickert, der für die SPD im Sozialausschuss sitzt.

„Wir unterstützen den Vorschlag der Schüler*innenschaft und werden einen entsprechenden Antrag in die Gemeindevertretung einbringen.“, führt der 20-jährige Jurastudent weiter aus. Die SPD hat dabei nicht nur die Situation der Radfahrer:innen, sondern aller Verkehrsteilnehmenden im Blick. Gerade auch für Fußgänger*innen und Menschen mit Mobilitätseinschränkungen sind viele Straßen in Stahnsdorf nicht nutzbar. Die SPD fordert sofortiges Handeln. Bürgermeisterkandidatin Tina Reich erklärt: „Stahnsdorf braucht einen Aktionsplan, um die maroden Straßen und Radwege endlich zu sanieren“.Die Stahnsdorfer Sozialdemokratin steht hierzu schon seit Monaten in einem engen Austausch mit den Anwohnerinnen vieler maroder Straßen. Insbesondere an der Alten Potsdamer Landstraße hat der noch amtierende Bürgermeister es versäumt, bei den Verhandlungen mit der BIMA zur Errichtung einer Anlage des Bundeszoll die Straßensanierung in den städtebaulichen Vertrag mit aufzunehmen. Deshalb lehnte die Gemeindevertretung den vom Bürgermeister ausgehandelten Vertrag ab und fordert nun „richtige“ Verhandlungen, bei denen vom Bürgermeister die Interessen Stahnsdorf berücksichtigt werden. Tina Reich lädt alle Stahnsdorfer*innen am 17. Februar zu einer Bürgerversammlung ins Restaurant Castagno ein, um unter anderem über dieses drängende Thema zu sprechen. Die Bürgermeisterkandidatin schließt: „Ich freue mich sehr, dass viele Menschen in Stahnsdorf sich so engagiert für unsere Gemeinde einsetzen, insbesondere das Engagement der Jugend wird mir als Bürgermeisterin eine große Verpflichtung sein.“


Wie geht es weiter mit unserem Haussee?

Der Güterfelder Haussee ist in Gefahr! Durch weltweiten Klimawandel und Temperaturanstieg geht der Wasserstand immer weiter zurück. Die Verlandung des Sees droht. Durch Zufluss von Grundwasser mittels Pumpe wird der Rückgang des Wasserstandes seit Jahren künstlich gemindert. Für die Einspeisung ist eine wasserrechtliche Genehmigung notwendig. Unser Gemeindevertreter und Vorsitzender des Bauausschusses Frank Schütze  fragte die Gemeindeverwaltung hierzu an und  jetzt kamen die Anworten.

1) Wann endet die wasserrechtliche Genehmigung zur Einleitung von Grundwasser in den Güterfelder Haussee?

Die wasserrechtliche Erlaubnis für die Entnahme von Grundwasser zur Wasserstandsaufhöhung des Güterfelder Haussees mittels Pumpbetrieb ist bis zum 31.12.2024 befristet.

2) Hat die Gemeindeverwaltung die Verlängerung der wasserrechtlichen Genehmigung beim Landkreis beantragt?

Vorgesehen ist, den Antrag auf Verlängerung der wasserrechtlichen Erlaubnis zur Entnahme von Grundwasser zur Wasserstandsaufhöhung des Güterfelder Haussees mittels Pumpbetrieb im 2. Quartal 2024 zu stellen.

3) Was unternimmt die Gemeindeverwaltung über die Verlängerung der wasserrechtlichen Genehmigung zum Schutz des Güterfelder Haussee hinaus (kurzfristige, mittelfristige, langfristige Maßnahmen)?

Bis Ende 2024 werden entsprechend der Genehmigungen und Auflagen aus der wasserrechtlichen Erlaubnis für die Entnahme von Grundwasser zur Wasserstandsaufhöhung des Güterfelder Haussees mittels Pumpbetrieb umgesetzt und fortgeführt. Dies führt bislang zu einer Stabilisierung des Seepegels. Im Rahmen des Antrags auf Verlängerung der wasserrechtlichen Erlaubnis wird der Landkreis Potsdam-Mittelmark -untere Wasserbehörde- einen zustimmenden oder ablehnenden Bescheid erlassen, der entsprechende Begründungen bzw. Auflagen enthalten wird. Nach Prüfung geforderter Auflagen oder Untersuchungen können dafür benötigte Mittel im Rahmen der Haushaltsplanung für das Jahr 2025 angemeldet werden. Weiterhin besteht die Möglichkeit, im Rahmen eines noch nicht abschließend erarbeiteten Nutzungskonzeptes durch ein Fachplanungsbüro Ideen zur Besucherlenkung, Besucherinformation und Umweltbildung am See zu erarbeiten, die auf die Vereinbarkeit vom Schutz der Natur und Landschaft und der Erholungsnutzung am Güterfelder See und dessen Umgebung abzielen, um die Nutzung des Güterfelder Sees und dessen Umgebung in Zukunft naturverträglich und konfliktarm gestalten zu können.

4) Wieviel m3 Grundwasser werden in den Güterfelder Haussee im Jahr eingeleitet?

Die maximale Menge an Grundwasser, die in den See eingeleitet werden darf, ist in der wasserrechtlichen Genehmigung geregelt. Geregelt ist, dass in den Monaten April und Dezember jeweils max. 8.000 m3 aus dem Grundwasserleiter entnommen werden dürfen. In den Monaten Mai bis November dürfen jeweils max. 16.000 m3 aus dem Grundwasserleiter entnommen werden. In den Monaten Januar bis März darf kein Grundwasser aus dem Grundwasserleiter entnommen und in den See geleitet werden. Folgende Mengen wurden mittels Pumpbetrieb aus dem Grundwasserleiter entnommen und in den See geleitet:

Jahr 2020: 123.704 m3

Jahr 2021: 122.665 m3

Jahr 2022: 109.738 m3

Jahr 2023 (bis September 2023): 80.391 m3

5) Wie ist der Pumpenbetrieb technisch organisiert? Wie oft wird die Pumpe im Jahr gewartet?

Die Pumpe wird im April manuell eingeschaltet und im Dezember manuell abgeschaltet. Grundsätzlich kann die Pumpe durchgehend fördern, da die Pumpenleistung auf ca. 500 m3 pro Tag gedrosselt wurde, um die maximal zulässige Entnahmemenge aus dem Grundwasserleiter nicht zu übersteigen. Gemäß Aussage des Fachbetriebes, der mit dem Einbau der Pumpe beauftragt war, handelt es sich um eine wartungsfreie Tiefbrunnenpumpe. Ein verschleißbedingt reduzierter Wasserdruck oder eine reduzierte Fördermenge, die eine Notwendigkeit zur Wartung/Reparatur der Pumpe erkennen lassen würden, konnten bislang nicht festgestellt werden. Um die Lebensdauer der Pumpe nicht zu beeinträchtigen, sollte sie nicht ständig ihren maximalen Druck liefern müssen. Ein Trockenlaufen ist bei Tiefbrunnenpumpen unbedingt zu verhindern.

6) Was zahlt die Gemeinde Stahnsdorf für die jährliche Einleitung inkl. Pumpenwartung? Sind die Zahlungen im Haushalt 2024 etatisiert?

Stromkosten 2020: 2.424,37 €

Stromkosten 2021: 1.560,28 €

Stromkosten 2022: 1.353,00 €

Stromkosten 2023: 708,31 € monatlich berechnete Abschlagszahlungen

Kosten für die Erstellung der Monats- und Jahresberichte zur fachlichen Auswertung der beauflagten Messergebnisse durch die Terra Urbana GmbH:

2020: 2.998,80 €

2021: 3.130,00 €

2022: 3.130,00 €

2023: 3.261,20 €

2024: 3.329,92 €

Kosten für die beauflagte hydrochemische Grundwasserüberwachung:

2020: 401,04 €

2021: 592,58 €

2022: 743,76 €

2023: 595,00 €

Reparatur arbeiten in 2023 am Zählwerk und an Übergängen mit Dichtungsmanschetten: 907,02 €.

Die benötigten Mittel sind im Haushalt 2024 eingeplant. Zur Überwachung des Güterfelder Haussees werden Messwerte im Auftrag der Gemeindeverwaltung erhoben.

7) Welche Messwerte werden erhoben?

Folgende Messwerte werden erhoben:

– die tägliche Entnahmemenge an Grundwasser

– für die Grundwassermessstellen westlich und südlich des Sees sind die Grundwasserstände sowohl 2 Wochen vor Pumpbeginn als auch 2 Wochen nach Pumpende sowie 1 x monatlich während der Förderung zu erfassen

– für die Grundwassermessstellen direkt am Brunnen, am Anglerheim, an der Alten Schule, am Parkplatz Potsdamer Straße, am Harten Fenn und am Seepegel sind die

Grundwasserstände 2 Wochen vor Pumpbeginn und 2 Wochen nach Pumpende sowie während der Förderung 2 x pro Woche aufzuzeichnen

– am Brunnen sind zur hydrochemischen Überwachung jeweils zu Beginn und zum Ende der Förderperiode von einem akkreditierten Labor folgende Parameter zu analysieren:

Vorort: Wassertemperatur, Leitfähigkeit, pH-Wert

Hauptparameter: Nitrat, Sulfat, Hydrogenkarbonat, Chlorid, Bor, Phosphat, Calcium,

Magnesium, Natrium, Kalium, Ammonium, Eisen gelöst, Eisen gesamt

Summenparameter: DOC (gelöster organisch gebundener Kohlenstoff)

8) Was wird aus den Messwerten von Seiten der Gemeindeverwaltung abgeleitet?

Anhand der Messwerte kann abgeleitet werden, dass die genehmigte maximale Grundwasserentnahmemenge gemäß wasserrechtlicher Erlaubnis nicht überschritten wird.

Gleichzeitig geben die Messwerte bislang Auskunft darüber, dass der Zustand des betroffenen Grundwasserkörpers durch die Grundwasserentnahme im Gebiet des Güterfelder Haussees nicht beeinträchtigt wird. Die beobachteten Schwankungen der Grundwasserstände liegen im Rahmen unbeträchtlicher, kurzfristiger Schwankungen. Bedeutsame langfristige und durch die Grundwasserentnahme bedingte Trends wurden nicht identifiziert. Der Seepegel zeigt im genannten Zeitraum weder einen positiven noch einen negativen Trend auf. Es ist festzustellen, dass der Seepegel stabil auf dem Niveau von 2020 gehalten werden konnte. Eine Wasserstandsaufhöhung des Güterfelder Sees konnte bisher nicht erzielt werden. Auch andere Kommunen in der Region Potsdam-Mittelmark haben mit Wasserknappheit (Verlanden von Seen, Rückgang des Grundwassers) zu kämpfen.

9) Wie setzt sich die Gemeindeverwaltung für den Erhalt der Seen in der Region ein? Wie ist der thematische Austausch mit den Nachbarkommunen?

Aufgrund der durchgeführten Entnahme von Grundwasser mittels Pumpbetrieb zur Einleitung in den Güterfelder Haussee konnte der Seepegel stabil auf dem Niveau von 2020 gehalten werden, ohne dass der betroffene Grundwasserkörper beeinträchtigt wird. Bislang liegen bei der Gemeindeverwaltung keine Anfragen zur Thematik für einen interkommunalen Austausch vor.

10) Wie sieht die Gemeindeverwaltung die Zukunft des Güterfelder Haussees in der Folge des weltweiten Klimawandels?

Der Klimawandel ist ein komplexes, weltweites Thema. Höhere Temperaturen und ausgeprägte Dürreperioden sowie Starkregenfälle auf der anderen Seite führen zum Beispiel dazu, dass sich die Menge und Qualität des Seewassers verändern. Algen treten vermehrt auf, der Sauerstoffgehalt im Wasser sinkt. Gleichzeitig drohen auch in Deutschland in den nächsten Jahrzehnten abnehmende Grundwasserspiegel. Aufgrund der Komplexität der Auswirkungen des weltweiten Klimawandels kann durch die Gemeindeverwaltung keine konkrete Aussage zur Zukunft des Güterfelder Haussees getroffen werden. Im Rahmen der erteilten Genehmigungen und Auflagen durch die übergeordneten Behörden sowie vorbehaltlich zur Verfügung stehender Haushaltsmittel wird die Gemeindeverwaltung weiterhin Maßnahmen zum Erhalt des Güterfelder Haussees umsetzen.


11. Dezember 2023 | Jahrhundert-Projekt S-Bahn-Umfeld für Stahnsdorf droht, in den märkischen Sand gesetzt zu werden –  ein Eldorado für Grundstücksspekulanten und Finanzhaie

Die geplante S-Bahn wird Stahnsdorf verändern wie keine andere Infrastrukturmaßnahme zuvor. Daher ist es Aufgabe der Gemeinde, sehr sorgfältig die Planung des S-Bahn-Umfeldes vorzubereiten und durchzuführen. Nach den jetzigen Planungen droht ein Verkehrschaos beim S-Bahnhof Sputendorfer Straße. Dies geht zum einen auf Kosten der Anwohner im Hinblick auf deren Lärmbelastung. Zum anderen verstopft der  Verkehr vom und zum S-Bahnhof Sputendorfer Straße die zentralen Straßenverkehrs-Achsen des Ortes: Güterfelder Damm / Lindenallee und Potsdamer Allee / Bäkedamm und Wilhelm-Külz-Straße (L 76).

Aus Sicht der SPD ist es daher unabdingbar, dass für das Projekt S-Bahn-Umfeld ein Verkehrsgutachten erstellt wird,  unter besonderer Berücksichtigung des Lärmschutzes für Anwohner und unter Einbeziehung der geplanten Verbindungsstraße zur L 77.. 

Bei der S-Bahn-Gebietsentwicklung muss zudem die verkehrliche Infrastruktur zwischen Stahnsdorf und Teltow im Hinblick auf den S-Bahnhof Iserstraße abgestimmt werden. Dies könnte zu einer deutlichen Entlastung des S-Bahnhofs Sputendorfer Straße sowie des S-Bahnhofes Teltow-Stadt führen..

 

„Wir müssen perspektivisch planen und dürfen uns nicht zu Schnellschüssen zulasten der Anwohner, aber auch der übrigen Stahnsdorfer Verkehrsteilnehmer hinreißen lassen“, so der SPD-Fraktionsvorsitzende Dietmar Otto. Dabei verweist er auf die Kita Dahlienweg und fordert, die verkehrlichen Anbindungsfragen auch mit den Anwohnern vorher zu klären, um Chaos zu verhindern. „Die Möglichkeit, mit der Stahnsdorfer S-Bahn in kürzester Zeit zum Potsdamer Platz in Berlin zu gelangen, wird eine Sogwirkung entfalten, die auch für Kleinmachnower und Potsdamer interessant wird. Dadurch wird die verkehrliche Situation in Stahnsdorf dramatisch“, so Otto.

 

Die SPD Stahnsdorf begrüßt, dass für die Planung des S-Bahn-Umfeldes ein (Ideen-)Wettbewerb mit Kriterien gestartet wird. Sie lehnt jedoch eine Bindung an etwaige Entscheidungen durch ein externes, demokratisch nicht legitimiertes Preisgericht ab. Nach intensiven internen Beratungen und unter Heranziehung der Hinweise des brandenburgischen Infrastrukturministeriums hält es die SPD Stahnsdorf für zwingend, für die Entwicklung des S-Bahn-Umfeldes eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme im Sinne des Bundesbaugesetzes einzuleiten (§§ 165-171 Baugesetzbuch). Damit soll für das Umfeld des S-Bahnhofs eine geordnete städtebauliche Neuordnung gesichert werden.

Zum Verfahren der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme:  Nach vorbereitenden Untersuchungen und dem Beschluss der Gemeindevertretung über die Entwicklungssatzung soll – so der Gesetzgeber – nach § 166 Abs. 3 BauGB die Gemeinde die Grundstücke im städtebaulichen Entwicklungsbereich erwerben. Erwirbt die Gemeinde ein Grundstück nicht, ist der Eigentümer verpflichtet, einen Ausgleichsbetrag an die Gemeinde zu entrichten, der der durch die Entwicklungsmaßnahme bedingten Erhöhung des Bodenwerts seines Grundstücks entspricht (§ 166 Abs. Abs. 3 BauGB).

„Als Bürgermeisterin werde ich das Planungsrecht Stahnsdorf nicht aus der Hand geben. Mit mir wird es keinen Ausverkauf von Stahnsdorfer Interessen geben, so die SPD-Bürgermeisterkandidatin Tina Reich. „Ohne eine bodenrechtliche Steuerung durch die Gemeinde mittels Grundstückserwerb entwickelt sich Stahnsdorf zu einem Eldorado für Grundstücksspekulanten und Finanzhaie im begehrten Hauptstadt-Speckgürtel“, so Reich.

 

Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen im beschriebenen Sinne sind keine Hexerei: Der Forschungsstandort Berlin-Adlershof wurde so entwickelt, ebenso das Bornstedter Feld in Potsdam. Aktuell hat zum Beispiel die Stadt Nürnberg für den Marienberg diese Entwicklungsmaßnahme eingeleitet und entsprechende Erläuterungen dieses bauplanungsrechtlichen Instruments auf ihrer Homepage eingestellt. Zeit für eine städtebauliche Entwicklung des S-Bahn-Umfeldes hat die Gemeinde. Erst 2028 sollen Baumaßnahmen der Bahn erfolgen.